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Die gewerbliche Feuerversicherung ist Teil der Gebäudeversicherung. Versichern lassen sich Büro- und Verwaltungsgebäude, Lagerstätten und Produktionsstätten, aber auch andere Gebäude, die vorrangig gewerblich genutzt werden. Dazu zählen auch Labore und Forschungseinrichtungen.
Warum eine Feuerversicherung für Labore?
Bei einem Feuer kann die Arbeit mehrerer Jahre auf einen Schlag vernichtet werden. Zudem können Forschungsinstitute die teuren Laboreinrichtungen und Geräte nach einem Schaden in der Regel nicht mehr ersetzen. Der Preis dafür ist zu hoch. Eine Versicherung ist für sie daher besonders wichtig.
Was viele nicht bedenken: Es ist nicht nur das Feuer selbst, das großen Schaden anrichtet. Mindestens ebenso schlimm sind die Folgeschäden durch Löschwasser oder Ruß. In vielen Fällen muss die Feuerwehr bei einem Brand auch weitere Gebäudeteile einreißen, um den Übergriff des Feuers auf andere Gebäude zu verhindern. Bei einer gewerblichen Feuerversicherung sind diese Maßnahmen in der Regel durch den Versicherungsschutz abgedeckt.
Achten sollte man darauf, dass Sengschäden bei der gewerblichen Feuerversicherung für Forschungseinrichtungen ebenso abgedeckt sind. Das Kleingedruckte im Vertrag sollte man wie immer besonders gründlich lesen und am besten mit anderen Versicherungsangeboten vergleichen.
Warum eine spezielle Feuerversicherung sinnvoll ist
Bei Forschungseinrichtungen empfiehlt es sich, eine spezielle Gebäudeversicherung zum Beispiel für chemisch-pharmazeutische Labore abzuschließen. Je genauer die Angaben sind, die Sie bei der Wertermittlung auf dem Versicherungsformular machen, umso geringer ist der Verlust in einem tatsächlichen Schadensfall.
Geben Sie so genau wie möglich Baujahr und Neubauwert des Betriebsgebäudes an. Der Neubauwert lässt sich leicht ermitteln. Nehmen Sie dazu einfach den Wert, zu dem der Vorversicherer das Gebäude versichert hat. Führen Sie auf, ob Brandmeldeanlagen vorhanden sind und ob eine Gefahr durch Überschwemmung oder Rückstau im Gebäude besteht. Typ und Attest der Brandmeldeanlagen müssen dazu mit eingereicht werden.
Wichtig ist auch, ob es sich bei dem Gebäude um ein denkmalgeschütztes Betriebsgebäude handelt und ob es durch weitere Betriebe unterschiedlicher Nutzungsart genutzt wird.
Besonderheiten der Feuerversicherung: Sachschaden
Vorteilhaft ist es, wenn die Feuerversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert wird. Dann bezieht sich der Versicherungsschutz nicht nur auf bestimmte versicherte Sachen, sondern auf den Ertragsausfall der gesamten Betriebsstätte. Alle dem "Betrieb dienlichen Sachen" sind somit automatisch mitversichert. Voraussetzung: Die erforderlichen Sicherheitsvorschriften wurden nachweislich genau eingehalten.
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